
FAQ
- Was ist Zeitarbeit?
- Tipps für die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen
- Tipps für Zeitarbeitnehmer
- Wie bewirbt man sich?
- Was macht Zeitarbeit für mich interessant?
- Bin ich als Zeitarbeitnehmer sozial abgesichert?
- Was unterscheidet mich von Mitarbeitern in „normalen” Betrieben?
- Ist die Arbeitnehmerüberlassung in Form der Zeitarbeit seriös?
- Wie bekomme ich meine Einsätze?
1. Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeitsunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen.
Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Kündigungsschutz u. Ä. Zeitarbeitsunternehmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse.
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2. Tipps für die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen
Jedes Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland benötigt eine amtliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, um Zeitarbeit gewerblich betreiben zu dürfen. Die zuständigen Landesarbeitsämter sind gleichzeitig Erlaubnisaussteller und Aufsichtsbehörde. Die Erlaubnis wird Ihnen das Zeitarbeitsunternehmen auf Wunsch jederzeit vorlegen.
Besprechen Sie mit dem Zeitarbeitsunternehmen alle gesetzlich notwendigen Formalien. Sie sind als Kunde dazu verpflichtet, einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen schriftlich abzuschließen.
Vergleichsangebote sind auch bei Zeitarbeitsunternehmen sinnvoll. Aber auch hier gilt, dass besonders preisgünstige Angebote nicht immer die besten sind. Eventuell Referenzen vom Zeitarbeitsunternehmen nachweisen lassen oder gewerbliche Auskünfte einholen.
Teilen Sie dem Zeitarbeitsunternehmen möglichst genau mit, welche Mitarbeiter mit welchen speziellen Qualifikationen und Fähigkeiten Sie für die Einsätze in Ihrem Unternehmen benötigen.
Besprechen Sie mit dem Zeitarbeitsunternehmen die Einweisung und Betreuung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Vereinbaren Sie mit dem Zeitarbeitsunternehmen alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen.
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3. Tipps für Zeitarbeitnehmer
Das sollten Sie als Bewerber/in in der Zeitarbeit wissen:
- Behördliche Erlaubnis:
Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die entsprechende Urkunde hängt oftmals in den Geschäftsräumen aus, oder kann dort eingesehen werden. - Die S&F Personal Dienstleistungen Sauerland GmbH ist Mitglied des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), dem entsprechend unsere Mitarbeiter nach dem Manteltarifvertrag entlohnt werden.
- Ordnungsgemäße Betriebsorganisation:
Die behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bescheinigt unter anderem das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Betriebsorganisation. Diese wird sich Ihnen in der Regel schon rein optisch darstellen. Ordentliche Geschäftsräume und angemessene Umgangsformen sind selbstverständliche Visitenkarten auch bei Zeitarbeitsunternehmen. - Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit:
Das Zeitarbeitsunternehmen ist verpflichtet, Ihnen bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auszuhändigen. Lesen Sie es sorgfältig durch, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. - Reguläre Arbeitsverhältnisse:
Reguläre Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind selbstverständlich: In der Regel werden unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnisse vereinbart, aber auch befristete Verträge sind möglich. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt alle üblichen Arbeitgeberpflichten (Lohnzahlung, Abführung von Steuern und Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub usw.).
Es gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des gesamten Arbeitsschutzrechtes (z. B. Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Erziehungsgeldgesetz). Sollte das Zeitarbeitsunternehmen einmal keinen Einsatz für Sie bei einem Kundenunternehmen haben, so erhalten Sie gleichwohl Ihre im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung.
Nach § 11 Abs. 1 AÜG muss der Zeitarbeitsunternehmer den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses in eine von ihm zu unterzeichnende Urkunde aufnehmen. Die Urkunde enthält insbesondere: Die Art der zu leistenden Tätigkeit (Beschreibung/Charakterisierung/Qualifikation), Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, die maßgeblichen Kündigungsfristen, die Höhe der Vergütung, etwaige Zuschläge, freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers, Leistungen bei Krankheit, Urlaub und vorübergehender Nichtbeschäftigung, die Arbeitszeit (gibt es bestimmte Ausschlusszeiten (etwa Kindergarten)?), das Einsatzgebiet (sind entfernungsmäßige / örtliche Beschränkungen gewünscht?), die Zahl der Urlaubstage (mindestens 24 Werktage / 20 Arbeitstage = 4 Wochen)
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4. Wie bewirbt man sich?
Ganz einfach: Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit und führen ein Gespräch mit unseren Disponenten. Sie werden dann ausführlich informiert und können einen Bewerbungsbogen ausfüllen. Das verpflichtet Sie zu Nichts, nur liegen Ihre Daten in komprimierter Form vor. Sie können sich auch gerne schriftlich bewerben, in diesem Fall reicht eine Kurzbewerbung. Natürlich haben Sie die Option, sich online bei uns zu bewerben.
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5. Was macht Zeitarbeit für mich interessant?
Zeitarbeit bietet Chancen in allen Bereichen. Egal ob Facharbeiter, Techniker, Sekretärin oder Bürokauffrau, ausgebildet oder ungelernt, wir finden Einsätze in allen Fachrichtungen. Als Berufsanfänger oder Arbeitssuchender haben Sie in der Zeitarbeit hervorragende Perspektiven. Als Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens können Sie mehrere Firmen kennen lernen, ohne den Arbeitgeber zu wechseln. Sie werden mit vielen verschiedenen Arbeitsmethoden und -techniken vertraut gemacht.
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6. Bin ich als Zeitarbeitnehmer sozial abgesichert?
Arbeitsverträge in der Zeitarbeit sind in der Regel unbefristet, aber auch befristete Verträge sind möglich. Für das Arbeitsverhältnis gilt das allgemeine Arbeitsrecht, das gesamte Arbeitsschutzrecht, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, auch das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Mutterschutzgesetz. U. a. selbstverständliche Leistungen sind Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung.
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7.Was unterscheidet mich von Mitarbeitern in „normalen“ Betrieben?
Nichts. - Als Unternehmen erbringen wir eine Dienstleistung und unsere Mitarbeiter verstehen sich als Kundendienstmonteure. Daher findet die Tätigkeit in den Betrieben unserer Kunden statt, die durch einen Personalengpass Unterstützung benötigen. Unsere Disponenten teilen Ihnen die Aufträge zu und weisen Sie dorthin ein. Ihre „Heimat“ ist die Firma S&F, hier werden Sie betreut und finden Ihren Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz.
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8. Ist die Arbeitnehmerüberlassung in Form der Zeitarbeit seriös?
Wir verfügen über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Die S&F Personal Dienstleistungen Sauerland GmbH ist Mitglied des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), dem entsprechend unsere Mitarbeiter nach dem Manteltarifvertrag entlohnt werden. Eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation ist sichergestellt. S&F ist nach DIN EN ISO 9001 durch die Dekra zertifiziert. Alle Zertifikate hängen in den Niederlassungen aus, oder können auf Wunsch eingesehen werden.
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9. Wie bekomme ich meine Einsätze?
Zu jedem neuen Einsatz werden Sie durch unsere Disponenten detailliert eingewiesen. Diese Einweisung klärt Sie bezüglich des Einsatzortes, der Firma und der Tätigkeit auf. Sie werden in Fragen der Arbeitssicherheit aufgeklärt und erhalten, falls notwendig, zusätzliche Schutzausrüstung. In der Regel wird Sie unser Disponent zu Ihrem Einsatzort begleiten. Er stellt Sie dort dem jeweiligen Ansprechpartner vor.
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